Narkose

Wir arbeiten in unserer Zahnarztpraxis in Kitzbühel seit vielen Jahren mit einem Spezialisten für ambulante Narkosen im zahnärztlichen und kieferchirurgischen Bereich zusammen.

Sedierung

Schönere Zähne im Schlaf? Eine Vollnarkose beim Zahnarzt ermöglicht es, entspannt und angstfrei durch die Behandlung zu gehen. Hier erfahren Sie über die unterschiedlichen Narkosemöglichkeiten und wann diese sinnvoll sind.

Welche Möglichkeiten der Narkose gibt es beim Zahnarzt?

Wenn eine Zahnbehandlung unter Narkose stattfinden soll, gibt es mehrere Optionen:

  • Vollnarkose

Unter Vollnarkose versteht man einen künstlich herbeigeführten Schlafzustand, in dem das Bewusstsein und das Schmerzempfinden ausgeschalten sind. Hierbei werden auch andere Körperfunktionen, wie Atmung, Kreislauf, Blutdruck und Reflexe, abhängig von der Dosierung der Medikation, stark gedämpft oder setzen komplett aus. Daher werden Sie unter einer Vollnarkose künstlich beatmet und ein Anästhesist überwacht laufend Ihre Vitalfunktionen. In den meisten Fällen werden die Narkose-Medikamente kontinuierlich über einen intravenösen Zugang zugeführt, wodurch Ihre Schlaftiefe exakt gesteuert werden kann.

Die Methode bewährt sich besonders, da sie tiefenentspannt schlummern und von der Behandlung nichts mitbekommen. Sobald Sie aus der Narkose erwachen, ist die Behandlung bereits vorbei. Das ist besonders für Angstpatienten von Vorteil. Zudem können unter Vollnarkose umfangreiche Behandlungen durchgeführt werden, die unter einer lokalen Anästhesie auf mehreren Behandlungsterminen aufgeteilt werden müsste. 

  • Analgosedierung

Bei einer Analgosedierung, auch Dämmerschlaf genannt, befinden Sie sich in einem tranceartigen, tiefenentspannten Ruhezustand. Hierfür verabreicht Ihnen der Zahnarzt hoch wirksame Beruhigungsmittel, die Sie entweder als Tablette einnehmen oder über einen intravenösen Zugang verabreicht bekommen. Zugleich werden Ihnen starke Schmerzmittel verabreicht, damit auch das körperliche Schmerzempfinden zuverlässig ausgeschaltet wird. Während der Analgosedierung sind Sie ansprechbar und es ist, im Unterschied zur Vollnarkose, keine Beatmung nötig. Denn Sie sind nicht völlig „weg“. Jedoch kann nach der Behandlung vorkommen, dass Sie keinerlei Erinnerung an den Eingriff haben.

Ein Vorteil dieser Methode ist die wirksame Angst- und Schmerzausschaltung. Zudem ist die Analgosedierung schonender für den Organismus als eine Vollnarkose. Sie kommt besonders bei Patienten mit Vorerkrankungen infrage, deren Gesundheitszustand für eine Vollnarkose beim Zahnarzt zu instabil ist.

  • Sedierung mit Lachgas

Lachgas besteht aus einem Gemisch aus Sauerstoff und Stickstoff, welches der Patient über eine Nasenmaske einatmet. Man erlangt eine tiefe innere Entspannung, die viele Patienten an einen Traumzustand erinnert. Zudem empfinden Sie die Behandlung als wesentlich kürzer, da Ihr Zeitgefühl verschwimmen kann. Auch bei dieser Methode sind Sie ansprechbar und bei Bewusstsein.

Die Wirkung des Lachgases setzt bereits innerhalb von wenigen Minuten ein und lässt ebenso schnell wieder nach. Nach der Behandlung werden Sie sich, im Unterschied zur klassischen Narkose, kaum benommen oder müde fühlen. Zudem ist Lachgas für den Organismus sehr schonen und kann daher sowohl bei Kindern als auch bei älteren Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingesetzt werden. 

Wann ist eine Narkose beim Zahnarzt sinnvoll?

Viele Menschen assoziieren den Zahnarztbesuch mit Angst. Besonders schlechte Erfahrungen aus der Kindheit können die Ursache für die Angst bei Erwachsenen sein. Früher waren zahnmedizinische Methoden nicht so sanft wie heute. 

Bei kleineren Behandlungen werden in der Regel nur lokale Anästhesien durchgeführt, dazu gehört die klassische Betäubungsspritze. Das Schmerzempfinden an der Behandlungsstelle wird unterdrückt, jedoch bleibt der Patient bei vollem Bewusstsein. Hierbei können nicht nur mögliche Schmerzen, sondern auch Erschütterungen, die Geräusche des Bohrers oder der Anblick von Instrumenten Panik auslösen. Eine Narkose kann Betroffenen Abhilfe schaffen.

Neben psychischen können auch medizinische Gründe für eine Narkose beim Zahnarzt sprechen. Etwa wenn Sie eine Allergie gegen ein Lokalanästhetikum haben, an einer geistigen Behinderung oder einem ausgeprägten Würgereflexen leiden. Es gibt auch Behandlungen, die der Zahnarzt allgemein eher unter Narkose durchführt. Dazu zählen sehr aufwendige und langwierige Eingriffe, die unter einer lokalen Anästhesie oft nicht zumutbar sind (z.B. die Entfernung mehrerer Weisheitszähne).

Für wen ist welche Narkosebehandlung beim Zahnarzt geeignet?

Gesunden Menschen steht einer Vollnarkose in der Regel nicht im Weg. Grundsätzlich gilt, dass jede gesunde Person einer medizinischen Maßnahme unter dem Einfluss einer Narkose unterzogen werden kann. Dies gilt für Kinder ab zwei Jahren bis zu Menschen im hohen Alter.

Eine Vollnarkose stellt einen großen Aufwand und eine hohe Belastung für den Körper dar. Deshalb ist zu berücksichtigen, dass es auch zu Risiken, Nebenwirkungen oder gesundheitlichen Folgen kommen kann. Auch der finanzielle Aspekt ist zu bedenken, denn mit dem Eingriff sind entsprechende Kosten verbunden, die nicht in jedem Fall vom Krankenversicherungsträger getragen werden, sondern vom Patienten selbst bezahlt werden müssen.

Welche Risiken sind bei einer Narkosebehandlung beim Zahnarzt möglich?

Grundsätzlich ist eine Allgemeinnarkose beim Zahnarzt ein sehr sicheres Verfahren. Dennoch sind gewissen Risiken und Nebenwirkungen zu berücksichtigen, wenn der Körper mittels Narkosemittel in einen künstlich herbeigeführten Schlafzustand versetzt wird.

  • Risiken bei Vollnarkose

Vor der Vollnarkosebehandlung werden Sie auf Ihren Gesundheitszustand und Ihre Krankheitsgeschichte untersucht. Liegen etwa schwerwiegende Vorerkrankungen, frühere Operationen, chronische Erkrankungen (bezüglich der Lunge, Leber, Herz, Schilddrüse, Gehirn oder dem Blut), Schwangerschaft, aktuelle Begleiterkrankungen, Allergien und Unverträglichkeiten gegen Anästhetika oder Sonstiges vor, kann eine Vollnarkose entsprechend den etwaigen Risiken nicht in Betracht gezogen werden.

Manche Patienten leiden nach einer Vollnarkose unter Übelkeit und Kopfschmerzen. Nach der Behandlung ist es vollkommen normal, wenn Sie sich müde und benommen fühlen. Am Behandlungstag dürfen Sie nicht mit dem Auto fahren und sollten sich in Ruhe erholen.

  • Risiken bei Analgosedierung

Obwohl es sich bei der Analgosedierung um eine schonendere Variante gegenüber der Vollnarkose handelt, kann es bestimmte medizinische Gründe (etwa Atemwegserkrankungen wie Asthma oder schweres Übergewicht) geben, die dagegensprechen. Auch der Dämmerschlaf ist nicht nebenwirkungsfrei. Es kann vorkommen, dass Sie sich noch einige Stunden nach dem Eingriff sehr benommen und müde fühlen. Auch bei dieser Methode ist Autofahren am Behandlungstag tabu. Am besten lassen Sie sich von einem Familienangehörigen oder Freund abholen und nach Hause begleiten.

  • Risiken bei Lachgas

Bei der Sedierung mit Lachgas kann es zu unerwünschten Wirkungen wie Übelkeit, Erbrechen, Unruhe oder Schwitzen kommen. Diese treten aber meist nur bei einer zu hohen Dosierung auf. Für Patienten mit schweren Lungenschäden oder akuten Atemwegserkrankungen ist eine Lachgas-Sedierung nicht geeignet. 

Wie ist der Ablauf bei einer Narkosebehandlung beim Zahnarzt?

Eine Behandlung mit Vollnarkose beim Zahnarzt teilt sich in drei Phasen: Die Einschlafphase, die Erhaltungsphase und die Aufwachphase.

Vor Behandlungsbeginn gibt es ein Aufklärungsgespräch mit einem Anästhesisten, bei dem ein generelles Narkoserisiko und die Risiken und Nebenwirkungen, die bei der geplanten Behandlung auftreten können, besprochen werden.

Vor Beginn des Eingriffs bekommen Sie ein Beruhigungsmittel. Nachdem die beruhigende Wirkung des Mittels eingesetzt hat, wird die eigentliche Narkose eingeleitet. Hierbei schlafen Sie ganz in Ruhe und entspannt ein. Währenddessen wird im Hintergrund die Behandlung schon vorbereitet und alle Instrumente werden überprüft. Das Behandlungsteam bespricht noch einmal kurz den Ablauf und die Besonderheiten. Je nach Art und Umfang des Eingriffs wird nach dem Einsetzen der Narkose eine Sauerstoffzufuhr angelegt. Davon merken Sie während des Eingriffs nichts. Allerdings kann es sein, dass Sie nach der Behandlung einen kratzigen oder trockenen Hals verspüren. Während der Behandlung achtet der Anästhesist darauf, dass Sie nicht aufwachen und im Tiefschlaf verbleiben, indem er Ihnen stetig Narkosemittel verabreicht. Nach Abschluss der Behandlung wird die Narkosemittelzufuhr immer weiter reduziert und somit die Aufwachphase eingeleitet. Wie auch bei einem richtig tiefen Schlaf brauchen Sie nach einer Vollnarkose Zeit, um wieder zu sich zu kommen. Das Fachpersonal wird sich in dieser Phase um Sie kümmern. Nachdem Sie zu sich gekommen sind, bleiben Sie noch eine gewisse Zeit zur Beobachtung in der Praxis. Damit wird sichergestellt, dass es Ihnen gut geht und Sie die Narkose gut vertragen haben. Sie dürfen mit Begleitung die Praxis verlassen und nach Hause gehen.

Wieviel kostet eine Narkose beim Zahnarzt?

Die Kosten für eine Narkose, Analgosedierung oder Lachgasanwendung sind abhängig vom Anästhesieverfahren sowie der Dauer des zahnärztlichen Eingriffs. Hierbei kann es zu einer Summe von mehreren hundert Euro kommen, je nachdem, wie umfangreich die Behandlung ausfällt. 

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die österreichische Krankenkasse die Kosten für eine Vollnarkose bei Zahnbehandlungen:

  • Personen, bei denen aufgrund von organischem Leiden oder einer Allergie eine örtliche Betäubung nicht infrage kommt
  • Bei einem größeren zahnchirurgischen Eingriff, der nicht unter Lokalanästhesie durchgeführt werden kann
  • Personen, bei denen eine Dentalphobie nachgewiesen wurde
  • Kinder, ohne Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Zahnarzt
  • Personen mit geistiger Behinderung oder einer schweren Bewegungsstörung

Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse beschränkt sich in der Regel auf einfache Leistungen, beispielsweise die Entfernung retinierter oder kaputter Zähne. Anästhesieverfahren bei Zusatzleistungen, z.B. einer Füllungssanierung, müssen oft vom Patienten selbst bezahlt werden.

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